Wirtschaftsrecht

Wirtschaftsrecht

Im Geschäftsleben kann es zu Problemen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer kommen, die eine weitere Zusammenarbeit unmöglich machen. Das Arbeitsgesetz 22/92 schützt sowohl die Rechte des Arbeitgebers als auch die des Arbeitnehmers im Falle einer berechtigten Entlassung. Gemäß Artikel 15 des Arbeitsgesetzes muss die Kündigung des Arbeitsvertrags durch den Arbeitgeber schriftlich erfolgen. Demnach muss ein Arbeitnehmer, der entlassen wird, den Grund für diese Maßnahme auch verstehen.

Die Abfindung, die der Arbeitnehmer bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses verlangen kann, hängt von den Umständen der Entlassung ab, doch gibt es im Wesentlichen folgende Arten von Entschädigungen

  • Abfindungszahlung
  • Entschädigung bei ungerechtfertigter Kündigung
  • Abgeltung von Überstunden
  • Abgeltung von Urlaubstagen
  • Abgeltung für gesetzliche Feiertage
  • Abgeltung des Jahresurlaubs

Unser Team besteht aus Anwälten, die sich auf individuelles und kollektives Arbeitsrecht sowie auf Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz spezialisiert haben. Wir bieten Rechtsberatung für eine Vielzahl von Klienten, von privaten Unternehmen bis hin zu Nichtregierungsorganisationen. Zu den wichtigsten Leistungen, die wir in diesem Bereich anbieten, gehören:

  • Prüfung und Änderung von befristeten oder unbefristeten Arbeitsverträgen
  • Juristische Unterstützung bei der Beschaffung von Aufenthalts- und Arbeitsgenehmigungen für Ausländer in Nordzypern
  • Bewertung von Arbeitsverträgen für bestimmte oder unbestimmte Zeit
  • Rechtsberatung in Bezug auf die Sozialversicherungsrechte unserer Mandanten
  • Dienstleistungen im Zusammenhang mit der ungerechtfertigten Kündigung von Arbeitsverträgen; Schlichtungsdienste und, falls erforderlich, die Begleitung von Gerichtsverfahren
  • Beendigung von Arbeitsverhältnissen aus wichtigem Grund
  • Schutz der Rechte von Arbeitnehmern und Entschädigung im Falle einer ungerechtfertigten Kündigung

Zusätzlich zu den vorgenannten Dienstleistungen verfügen wir auch über ein Team, das sich auf Entschädigungsfälle infolge von Arbeitsunfällen spezialisiert hat, bei denen der Arbeitnehmer bei der Ausübung seiner Arbeit oder damit zusammenhängenden Tätigkeiten verletzt oder getötet wird. 

Im Falle eines Arbeitsunfalls sind der Arbeitgeber oder die für den Unfall Verantwortlichen oder die, die es versäumt haben die erforderlichen Vorsichtsmaßnahmen zur Unfallvermeidung zu treffen, verpflichtet, die damit verbundene Entschädigung an den Arbeitnehmer zu zahlen. Im Falle eines tödlichen Arbeitsunfalls erhalten seine Hinterbliebenen die Entschädigung als Ersatz für den entfallenden Unterhalt. 

Die Anwälte und Rechtsberater bei Gürkan & Gürkan beraten Personen, die einen Arbeitsunfall erlitten haben, sowie deren Angehörige, um die höchstmögliche Entschädigung zu erhalten und gleichzeitig den Sachverhalt vor Gericht bestmöglich darzustellen. Wir unterstützen Sie bei der ordnungsgemäßen Einholung und Einreichung von Gesundheitsberichten, Einkommenstabellen, Sozialversicherungszahlungen, Beihilfezahlungen sowie Ausgaben der Ehegatten und Kinder unserer verletzten Mandanten. Mit der richtigen Vorbereitung und Durchführung hat unser Team schon für viele frühere Klienten sehr hohe Entschädigungssummen erzielen können.

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