Verwaltungsrecht

Verwaltungsrecht

Das Verwaltungsrecht regelt die Rechtsbeziehungen des Staates zu seinen Bürgern, sowie die Funktionsweise der Institutionen der Verwaltung und ihr Verhältnis zueinander. Im Großen und Ganzen liegt diese Zuständigkeit beim Oberverwaltungsgericht. Im Bereich des Privatrechts kann jedoch bei allgemeinen Rechtsfragen und Fahrlässigkeit keine Klage beim Oberverwaltungsgericht eingereicht werden.

In Nordzypern kann vor dem Oberverwaltungsgericht Klage erhoben werden, wenn es um Entscheidungen von Gemeinden, Ämtern, Ministerien und anderen Verwaltungsbehörden geht, sowie um Maßnahmen, die die öffentlichen Stellen von Rechts wegen hätten ergreifen müssen, dies aber nicht getan haben. Auf förmlichen Antrag hin kann das Oberverwaltungsgericht die Entscheidung der Verwaltungsbehörde, etwas zu tun oder nicht, ganz oder teilweise befürworten. Es kann aber auch diese Entscheidungen und Maßnahmen sowie ihre Folgen ungültig erklären. Zudem kann das Gericht anordnen, dass die Verwaltungsbehörde die zuvor unterlassenen Maßnahmen nachzuholen hat.

Gürkan & Gürkan Anwälte und Rechtsberater haben ein auf Verwaltungsrecht spezialisiertes Team, das hervorragende Leistung bietet bei Streitigkeiten zwischen Verwaltungs- und Regierungsbehörden und Unternehmen oder Privatpersonen. Unsere Leistungen im Bereich des Verwaltungsrechts beinhalten:

  • Anträge auf Erlass einer einstweiligen Verfügung vor dem Oberverwaltungsgericht Nordzyperns gegen Maßnahmen von Verwaltungsbehörden
  • Anträge auf Erlass von Aufhebungsbeschlüssen oder anderen rechtsverbindlichen Maßnahmen vor dem Oberverwaltungsgericht Nordzyperns gegen Maßnahmen von Verwaltungsbehörden 
  • Erstellung von Rechtsgutachten über die zu ergreifenden Maßnahmen als Reaktion auf Verfahren und Entscheidungen von Verwaltungsbehörden 
  • Beantragung von gerichtlichen Verboten und Außerkraftsetzen von Maßnahmen und Entscheidungen von Verwaltungsbehörden.
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