Was sind die Gründe für eine Zwangsräumung?

Was sind die Gründe für eine Zwangsräumung?

Im Artikel "Was bedeutet das Mietaufsichtsgesetz und in welchen Bereichen wird es angewendet?" wird dargelegt, in welchen Fällen die Räumung einer Immobilie mit Mietpreisbindung nach dem Gesetz angeordnet werden kann:

  • Wenn die gesetzlich zu zahlende Miete nicht innerhalb einer Woche nach dem Fälligkeitstermin gezahlt wird oder kein Zahlungsangebot gemacht wird.
  • Wenn die Mietzahlungspflicht durch den Mieter verletzt bzw. nicht erfüllt wird.
  • Wenn der Mieter oder sein Untermieter durch wiederholte Störung und Verstoß gegen die Hausordnung auffällt, was dieser Immobilie oder auch einer benachbarten schadet, oder eine unerlaubte Nutzung der Mietsache für unmoralische oder illegale Zwecke durch den Mieter oder Untermieter oder weitere Personen vorliegt.
  • Wenn das Gericht der Ansicht ist, dass der Mieter durch Beschädigung, Fahrlässigkeit oder vorsätzliches Verhalten den Zustand der Immobilie verschlechtert oder gar einen nicht zu rechtfertigenden Schaden verursacht hat.
  • Wenn der Mieter das Mietverhältnis kündigt.
  • Wenn der Mieter die Immobilie an einen Dritten vermietet oder sich durch die Überlassung der Immobilie direkt oder indirekt Vorteile verschafft, um einen Gewinn zu erzielen.
  • Wenn der Eigentümer der Immobilie, sein Ehegatte oder seine Kinder über achtzehn Jahren einen begründeten Eigenbedarf haben.
  • Wenn die Immobilie oder ein Teil der Immobilie im Zusammenhang mit einem Arbeitsverhältnis mit dem Eigentümer (Vermieter) vermietet wurde und dieses Arbeitsverhältnis beendet ist, und wenn der Arbeitgeber einen berechtigten Bedarf hat, die Immobilie an eine andere Person zu vermieten, die dauerhaft bei ihm angestellt ist.
  • Wenn der Vermieter Bedarf hat die Immobilie umzubauen, neu anzubauen oder abzureißen. In einem solchen Fall muss der Vermieter dem Gericht gegenüber nachweisen, dass er die erforderliche Genehmigung für den Umbau, den Neubau oder den Abriss der Immobilie erhalten hat, und er muss dem Mieter die Räumung der Immobilie mindestens einen Monat vorher schriftlich ankündigen.
  • Wenn die Räumung der Immobilie gemäß Parlamentsbeschluss für die Durchführung einer Projektentwicklung erforderlich ist.
  • Wenn die Immobilie oder ein Teil davon gemäß dem Forced Acquisition of Property Law (Gesetz, das staatliche Enteignungsverfahren regelt) enteignet wird oder gemäß einem anderen Gesetz, das dies erlaubt.
  • Wenn die Immobilie von den örtlichen Behörden zur Erfüllung ihrer gesetzlichen Aufgaben und Kompetenzen genutzt werden muss oder wenn nach Ansicht des Gerichts ein berechtigtes öffentliches Interesse besteht.
  • Wenn das Gericht es für angemessen hält, eine Räumungsanordnung zu erlassen, und wenn eine andere Immobilie für den Mieter zur Verfügung steht oder das Gericht davon ausgeht, dass eine solche Immobilie zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Anordnung verfügbar sein wird.
  • Gürkan&Gürkan
  • Februar 2023