Verkehrsunfälle und Schadenersatz in der TRNC

Verkehrsunfälle und Schadenersatz in der TRNC

Ein Verkehrsunfall ist ein Ereignis, das direkt oder indirekt durch ein oder mehrere auf der Straße fahrende Fahrzeuge verursacht wird und das zu Tod, Verletzungen sowie immateriellen oder Sachschäden führt. Zu den Rechtsgrundlagen für die Bewertung der Situation bei Verkehrsunfällen gehören Kapitel 154 Strafgesetzbuch, Kraftfahrzeug- und Straßenverkehrsgesetz Nr. 21/1974 sowie Kapitel 148 Zivilrecht in Bezug auf Schadenersatz. Wenn der Fahrer des Fahrzeugs ein unversichertes Fahrzeug fährt, kommt Kapitel 333 des Gesetzes über Kraftfahrzeuge (Haftpflichtversicherung) zum Tragen.

Verkehrsunfälle können vor Gericht entweder als Schadenersatzfall (Zivilsache) oder als Strafsache verhandelt werden. Wenn eine Person durch einen Verkehrsunfall geschädigt wurde, der sich aufgrund einer Handlung oder Fahrlässigkeit von anderen ereignet hat, so sind die Verursacher verpflichtet, den Schaden in dem Maße zu ersetzen, in dem sie zum Entstehen des Schadens beigetragen haben. Dies kann nur durch eine Schadenersatzklage gegen die Person(en) erreicht werden, deren Handlung oder Unterlassung zum Schaden geführt hat. Wurde der Verkehrsunfall aufgrund einer oder mehrerer Straftaten verursacht, so wird auf die Personen, die diese Straftaten begangen haben, die Strafgesetzgebung angewandt. Daher sind die Grundsätze für beide Fälle (zivil- und strafrechtlich) von Bedeutung.

Bei Entschädigungsfällen (Zivilrecht) gibt es zwei Kategorien von Schäden, die bei Verkehrsunfällen aufgrund von Verschulden und Fahrlässigkeit geltend gemacht werden können. Es handelt sich dabei um allgemeine und besondere Schäden, wobei der besondere Schaden der berechenbare finanzielle Schaden des Geschädigten bis zum Tag der Anhörung ist. Wenn beispielsweise eine Operation infolge eines Verkehrsunfalls notwendig war und der Geschädigte die Kosten dieser Operation oder den Schaden des Unfall-Fahrzeugs übernommen hat, so können solche kalkulierbaren Schäden von der schuldigen Partei zurückgefordert werden. Die Aufbewahrung von Belegen für finanzielle Schäden dieser Art ist besonders wichtig für den späteren erfolgreichen Nachweis vor Gericht. Allgemeiner Schadenersatz hingegen kann nicht konkret berechnet werden, und seine Höhe wird nach gerichtlichem Ermessen bestimmt. Unter den allgemeinen Schadenersatz fällt zum Beispiel das Schmerzensgeld, das dem Geschädigten aufgrund des Verkehrsunfalls zusteht, oder sein künftiger Verdienstausfall. Das Grundprinzip des Schadenersatzrechts besteht darin, dass der Geschädigte so gestellt werden soll, als wäre der Unfall nie geschehen (restitutio ad integrum).

Gemäß Kapitel 148 Artikel 58 des Zivilrechts können bei einem Verkehrsunfall mit Todesfolge der Ehemann, die Ehefrau, die Eltern und das Kind des Verstorbenen eine Entschädigung vom Verursacher dieses Unfalls verlangen.Die Klage kann vom Testamentsvollstrecker, vom Nachlassverwalter oder von den Erben in eigenem Namen eingereicht werden. Im einschlägigen Gesetz bezieht sich der Begriff "Kinder" auch auf Stiefkinder, uneheliche Kinder, Adoptivkinder und Enkelkinder, und der Begriff "Mutter und Vater" bezieht sich auch auf Stiefmutter und Stiefvater, Großmutter und Großvater. Eine Klage muss in einem solchen Fall innerhalb von 12 Monaten nach dem Todestag eingereicht werden.

Wenn der Unfallverursacher eine Straftat begangen hat, kann dies strafrechtlich verfolgt werden. Zu den möglichen Straftaten gehören: Das Führen eines Kraftfahrzeugs mit einer Geschwindigkeit, die Menschenleben gefährden oder Personen- oder Sachschäden verursachen kann, gemäß Artikel 6. Das Führen eines Kraftfahrzeugs mit überhöhter Geschwindigkeit und in einer Weise, die eine Gefahr für die Allgemeinheit darstellt, gemäß Artikel 7. Unvorsichtiges Fahren gemäß Artikel 8. Das Fahren unter dem Einfluss von Alkohol und anderen Substanzen gemäß Artikel 9. Das Fahren bei Übermüdung gemäß Artikel 10 Kraftfahrzeug- und Straßenverkehrsgesetz Nr. 21/1974. Die Liste der Straftaten ist nicht auf die oben genannten beschränkt, und es gibt viele Arten von Straftaten nach den einschlägigen Rechtsvorschriften.

Gegebenenfalls kann zusätzlich ein Strafverfahren mit dem Vorwurf der "fahrlässigen Tötung" gemäß Artikel 210(2) Kapitel 154 des Strafgesetzbuches eingeleitet werden. Nach diesem Artikel begeht eine Straftat, wer als Fahrer oder generell im Straßenverkehr den Tod einer anderen Person unbeabsichtigt durch übereiltes und unvorsichtiges Verhalten herbeiführt, das nicht als Rücksichtslosigkeit oder grobe Fahrlässigkeit einzustufen ist.Wer diese Straftat begeht, kann im Falle einer Verurteilung mit einer Geldstrafe bis zum 50-fachen des zum Tatzeitpunkt geltenden Bruttomindestlohns oder mit einer Freiheitsstrafe von bis zu 7 Jahren oder mit beidem bestraft werden. Zusätzlich kann das Gericht dem Fahrer des Fahrzeugs den Führerschein auf bestimmte oder unbestimmte Zeit entziehen.

Eine Person, gegen die aufgrund einer solchen Straftat ermittelt wird, wird spätestens innerhalb von fünf Tagen vor Gericht gebracht. Zudem kann das Gericht ihren Führerschein einbehalten, bis der Fall abgeschlossen ist.

Bei einem Verkehrsunfall mit Todesfolge kann auch ein Verfahren wegen Totschlags nach Artikel 205, Kapitel 154 des Strafgesetzbuchs eingeleitet werden. Wird der Angeklagte für schuldig erklärt, so kann er wegen des Kapitalverbrechens lebenslang ins Gefängnis kommen.

Der Oberste Gerichtshof hat die Grundsätze für die Art der Strafe bei tödlichen Verkehrsunfällen sowie die Faktoren festgelegt, die bei der Urteilsfindung zu berücksichtigen sind. Dabei sind folgende Faktoren wichtig: die Schwere der Straftaten, Unfallhergang und Folgen, ob eine oder mehrere Personen ums Leben gekommen sind, ob der Fahrer unter Alkoholeinfluss stand, der Grad der Unaufmerksamkeit des Angeklagten und ob er zu schnell gefahren ist, ob er/sie versucht hat, das vorausfahrende Fahrzeug an einer unübersichtlichen Stelle zu überholen und ob er/sie dem Fahrzeug auf der Gegenfahrbahn den Weg versperrt hat, ob er/sie den Unfall durch eine schwerwiegende Verletzung der Verkehrsregeln verursacht hat, ob der Unfall auf eine kurzzeitige Unaufmerksamkeit zurückzuführen ist, ob dem Angeklagten und dem Verstorbenen ein Verschulden anzulasten ist, ob der Angeklagte vorbestraft ist (insbesondere wegen Verkehrsverstößen) und wie es um die persönliche, private und familiäre Situation des Angeklagten steht.

Wird der Angeklagte verurteilt, so hat er das Recht, gegen die Verurteilung und das Strafmaß Berufung einzulegen. Auch die Staatsanwaltschaft hat das Recht, Berufung einzulegen und geltend zu machen, dass eine Verurteilung hätte erfolgen müssen oder dass das Strafmaß unzureichend ist.

  • Gürkan&Gürkan
  • Februar 2023