Die rechtliche Stellung außerehelich geborener Kinder

Die rechtliche Stellung außerehelich geborener Kinder

Der Begriff der "Legitimität" ist im Hinblick auf außerehelich geborene Kinder zu einem kontroversen Thema geworden. Nach dem entsprechenden Gesetz in Nordzypern gilt ein Kind als ehelich, wenn es im Rahmen einer Ehe geboren wurde. Ein uneheliches Kind hingegen ist ein Kind, dessen Eltern zum Zeitpunkt seiner Geburt nicht verheiratet sind.

Auch wenn die Mutter eines außerehelich geborenen Kindes leicht identifiziert werden kann, ist es schwieriger den Vater zu ermitteln. Nach dem neuen "Gesetz über außerehelich geborene Kinder" in Nordzypern können die Eltern oder das Kind jederzeit bei einem Gericht eine Klage zur Feststellung der Vaterschaft einreichen.

Nach dem entsprechenden Gesetz muss ein Kind nicht zwangsläufig in der Ehe geboren werden, um legitim zu sein. Gemäß Artikel 40 des Familiengesetzes 1/1998 gilt ein Kind als ehelich, das innerhalb von 302 Tagen nach dem Tod des Mannes oder dem Ende der Ehe geboren wird, d.h. auch wenn es somit außerhalb der Ehe geboren wurde - sofern es sich bei dem vermeintlichen Vater um den Mann handelt, mit dem die Mutter verheiratet war oder der seit 302 Tagen verstorben ist.

Diese Annahme kann jedoch widerlegt werden. Gemäß Paragraf 40 (2) des Familienrechts kann ein Mann innerhalb eines Monats nachdem er davon Kenntnis erhielt, dass er ein uneheliches Kind hat, eine Vaterschaftsfeststellungsklage einreichen. Wenn ein Mann es also versäumt, innerhalb eines Monats eine Klage einzureichen, verliert er sein Recht darauf.

Die Regelung hinsichtlich der zeitlichen Begrenzung der Vaterschaftsfeststellung wurde nun durch das Gesetz über außerehelich geborene Kinder 20/21 geändert. Gemäß Artikel 6 dieses Gesetzes können Mutter, Vater und Kind unabhängig davon, ob der Vater eingetragen ist oder nicht, jederzeit eine Klage zur Feststellung der Vaterschaft und zur Berichtigung des Registers einreichen.

Das Gericht kann nach eigenem Ermessen die Durchführung der erforderlichen medizinischen Tests, einschließlich DNA- und sonstiger Tests, anordnen, um die Blutsverwandtschaft zwischen Antragsteller und Antragsgegner zu beweisen. Das Gericht ist zwar nicht befugt, die Parteien zur Abgabe von Proben für die Tests zu zwingen, aber wenn sich eine Partei ohne triftigen Grund weigert, Proben abzugeben oder die angeordneten medizinischen Tests durchzuführen, wird dies bei der Entscheidung des Gerichts gegen die säumige Partei gewertet.

 

  • Gürkan&Gürkan
  • Februar 2023