Die einvernehmliche Scheidung

Die einvernehmliche Scheidung

Wie läuft eine einvernehmliche Scheidung ab?

Für eine einvernehmliche Scheidung müssen die Eheleute die "Voraussetzungen für eine einvernehmliche Scheidung" gemäß Artikel 24 Absatz 2 Buchstabe a) des Familiengesetzes (Ehe und Scheidung) Nr. 1/1998 erfüllen. Eine einvernehmliche Scheidung ist nicht möglich, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen nicht erfüllt sind.

Welche Voraussetzungen für eine einvernehmliche Scheidung gibt es?

Die im Familiengesetz (Ehe und Scheidung) Nr. 1/1998 genannten Voraussetzungen für eine einvernehmliche Scheidung sind:

1. Die Ehegatten müssen mindestens ein Jahr lang verheiratet gewesen sein. Für Ehen mit einer Dauer von unter einem Jahr kann keine einvernehmliche Scheidung eingereicht werden.

2. Bei der einvernehmlichen Scheidung müssen sich die Parteien über die finanziellen Folgen der Scheidung, die Aufteilung des Vermögens und das Sorgerecht für die Kinder einigen. Das Gericht muss die Parteien anhören und sich davon überzeugen, dass ihr Wille in einer solchen Vereinbarung frei zum Ausdruck kommt. Daher sollten beide Parteien vor dem Gericht anwesend sein.

Bei einer einvernehmlichen Scheidung müssen folgende Punkte geregelt werden:

•           Wer das Sorgerecht für die Kinder erhalten soll, sofern vorhanden.

•           Wie und wann die Person ohne Sorgerecht Zeit mit dem Kind verbringen kann.

•           Wird der Ehegatte ohne Sorgerecht Unterhalt für das Kind zahlen und wenn ja, in welcher Höhe?

•           Wird ein Ehegatte Unterhaltszahlungen leisten und in welcher Höhe?

•           Wie werden das bewegliche und unbewegliche Vermögen sowie die Schulden aufgeteilt, die innerhalb der ehelichen Gemeinschaft erworben wurden und bei denen es sich nicht um persönliches Vermögen oder persönliche Verbindlichkeiten handelt?

Wie kann eine einvernehmliche Scheidung eingereicht werden?

Die einvernehmliche Scheidung ermögliche es den Parteien, sich so bald wie möglich und mit Zustimmung beider Parteien scheiden zu lassen.

Die einvernehmliche Scheidung muss beim zuständigen Gericht beantragt werden, wobei die erforderlichen Unterlagen beizufügen sind. Für das Scheidungsverfahren ist das Familiengericht zuständig, in dessen Bezirk eine der Parteien ihren Wohnsitz hat.

Die für eine einvernehmliche Scheidung notwendigen Unterlagen sind:

•           Heiratsurkunde und/oder Heiratserlaubnis

•           Geburtsurkunden und/oder Ausweisdokumente für Kind/Kinder unter 18 Jahren

•           Alle Unterlagen des beweglichen und/oder unbeweglichen Vermögens, das während der Ehegemeinschaft erworben wurde (Immobilien, Fahrzeuge, Kaufverträge usw.)

•           Falls es in der Ehegemeinschaft Schulden gibt, Unterlagen über diese Schulden

Wie lange dauert eine einvernehmliche Scheidung?

Die einvernehmliche Scheidung kann in einer einzigen Sitzung innerhalb eines Monats abgeschlossen werden, wenn das gesamte Gerichtsverfahren ordnungsgemäß durchgeführt wird. Der wichtigste Aspekt für die Verkürzung eines einvernehmlichen Scheidungsprozesses ist die ordnungsgemäße Durchführung des rechtlichen Verfahrens.

  • Gürkan&Gürkan
  • Februar 2023