Adoption

Adoption

Die Adoption ist ein Verfahren, bei dem alle Rechte und Pflichten eines Elternteils dauerhaft von den leiblichen Eltern des Kindes auf die Adoptiveltern übertragen werden. Das Adoptionsverfahren ist in unserer Gesellschaft immer häufiger anzutreffen. Die Aufnahme eines Kindes in die Familie ist ein großes Ereignis. Die Aufnahme eines Kindes durch Adoption ist sogar noch bedeutsamer, sowohl für das Kind als auch für Sie als Eltern und für Ihren weiteren Freundes- und Familienkreis. In diesem Artikel werden wir die wichtigsten Schritte des Adoptionsverfahrens erläutern. Wenn der Antrag und die Formalitäten beim Sozialamt erledigt sind, können Sie sich an einen Anwalt wenden und das Verfahren vor dem Familiengericht einleiten.

Wer kann adoptieren?

Nach dem Adoptionsgesetz können Personen adoptieren, die in der Türkischen Republik Nordzypern leben oder sich in den letzten zwei Jahren vor der Antragstellung in der Türkischen Republik Nordzypern aufgehalten haben. Eine Adoption eines Minderjährigen kann unter Umständen nicht erfolgen, wenn die Antragsteller jünger als achtundzwanzig Jahre alt sind, wenn sie nicht mindestens achtzehn Jahre älter sind als der Minderjährige, ebenso wenn sie unter einundzwanzig Jahre sind und nicht mit dem Minderjährigen verwandt sind, oder weder die Mutter noch der Vater des Minderjährigen sind.

Der Antrag kann von beiden Eheleuten oder nur von dem Ehemann oder nur von der Ehefrau gestellt werden. Bei einem minderjährigen Mädchen erlässt das Gericht jedoch keinen Adoptionsbeschluss zugunsten des alleinigen Antragstellers, es sei denn, das Gericht ist davon überzeugt, dass besondere Umstände vorliegen, die den Erlass eines Adoptionsbeschlusses als besondere Maßnahme rechtfertigen.

Wie wird der Antrag gestellt?

Zunächst reicht ein Anwalt einen Antrag   auf Adoption und ein Vorstellungsgespräch 3 Monate nach dem Antragsdatum ein. Darüber hinaus wird ein weiterer Antrag mit der Bitte um Bestellung eines Vormunds durch einen Sozialarbeiter für einen Zeitraum von 3 Monaten eingereicht.

Während dieser dreimonatigen Wartezeit wird der Soziale Dienst eine eingehende Prüfung der Wohnverhältnisse, wirtschaftlichen und sozialen Situation der Familie sowie des zu adoptierenden Minderjährigen vornehmen. Der Soziale Dienst legt dann dem Gericht einen Bericht vor, in dem er seine Meinung zu diesen Fragen ausführlich darlegt.

Unter welchen Voraussetzungen erteilt das Gericht den Adoptionsbeschluss?

Das Gericht geht davon aus, dass die Person, deren Zustimmung nach dem Gesetz erforderlich ist, der Adoption zugestimmt hat, wenn nichts Gegenteiliges bekannt ist. Wird der Beschluss erteilt, so soll er zum Glück und Wohlergehen des Minderjährigen beitragen, der adoptiert werden soll, und dies soll ihm altersgemäß und verständlich erklärt werden. Der Adoptionsantrag wird beschieden, wenn die Wünsche des Minderjährigen berücksichtigt sind und der Antragsteller glaubhaft macht, dass er keine Zahlungen geleistet oder versprochen hat.

Ergebnis des Adoptionsverfahrens

Mit dem Beschluss am Ende des Adoptionsverfahrens ändern sich einige rechtliche Aspekte. Diese sind:

  • Die Rechte und Pflichten der Mutter und des Vaters gehen auf den Adoptierenden über.
  • Der Adoptierte wird zum Erben der Annehmenden
  • Wenn der/die Adoptierte minderjährig ist, nimmt er/sie den Nachnamen des Adoptierenden an. Die Adoptiveltern können beantragen, dass das Kind einen neuen Namen erhält.
  • Ist das Adoptivkind volljährig, kann es den Nachnamen des Adoptierenden aus freien Stücken annehmen.
  • Die neue Mutter und der neue Vater werden in die Geburtsurkunde des Adoptivkindes eingetragen.
  • Die Identitätsdaten des Adoptivkindes werden an das Standesamt übermittelt.
  • Das Gericht ist verpflichtet, die Unterlagen vertraulich zu behandeln, wenn einer der Beteiligten die Vertraulichkeit des Adoptionsverfahrens beantragt.

 

Gürkan & Gürkan

Anwälte & Rechtsberater

  • Gürkan&Gürkan
  • März 2019